Auftragsverarbeitung (ehemals Auftragsdatenverarbeitung), im Sinne des BDSG, ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister im Auftrag der verantwortlichen Stelle. § 11 BDSG beschreibt im Detail welche Rechte, Pflichten und Maßnahmen im Einzelnen durch einen Vertrag zwischen Auftraggeber (verantwortliche Stelle) und Auftragnehmer (Dienstleister) zu treffen sind. (Quelle: https://www.datenschutz-wiki.de/Auftragsdatenverarbeitung)
Sobald ein Unternehmen externe Dienstleister mit der Datenverarbeitung beauftragt, handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung. Die externe Datenverarbeitung fällt beispielweise in folgenden Fällen an:
Diese kurze Aufzählung zeigt: In den meisten Fällen benötigen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag, nämlich immer dann, wenn externe Dienstleister auf die personenbezogenen Daten Ihrer Kunden zugreifen können.
Das Bundesdatenschutzgesetz definiert personenbezogene Daten als Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (§ 3 Abs. 1 BDSG).
Im Klartext: Alle Daten und Informationen, über die ein Personenbezug hergestellt werden kann, sind personenbezogene Daten, darunter fallen zum Beispiel:
Aus der Praxis: Setzen Sie Google Analytics ein, dann müssen Sie mit Google einen entsprechenden Auftragsdatenverarbeitungsvertrag eingehen. Fragen Sie die E-Mail Adresse Ihrer Kunden für die Zusendung eines Newsletters (Über Ihren externen Newsletter-Anbieter) ab, dann werden personenbezogene Daten an Ihre externen Dienstleister übermittelt.
In § 11 Abs. 2 Satz 2 BDSG wird geregelt, welche Punkte in dem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geregelt werden müssen:
Die DSGVO bringt auch Erleichterungen mit sich: Der Auftragsverarbeitungsvertrag kann auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Musste man noch vor der DSGVO die Verträge für die Google Analytics Nutzung nach Irland schicken, reicht jetzt ein Klick in der Verwaltungsoberfläche, um den Vertrag mit Google abzuschließen. Wichtig ist hierbei jedoch, dass die Anbieter die Vertragsabschlüsse dokumentieren und ihren Kunden zuordnen können.
Sie finden den Auftragsverarbeitungsvertrag in Ihrem Kundenbereich unter: Meine Daten > Auftragsverarbeitung.
Durch Anklicken der kleinen Box, stimmen Sie dem Auftragsverarbeitungsvertrag zu. Klicken Sie anschließend auf den Button „Vertrag erstellen“. Der Vertrag wird Ihnen im Anschluss an die hinterlegte E-Mail Adresse gesendet. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit den Vertrag herunterzuladen, klicken Sie dazu auf den Button „Download“. Der Vertrag ist an dieser Stelle gespeichert und kann jederzeit erneut heruntergeladen werden.
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