Maximale Sicherheit mit einem SSL-Zertifikat

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Wann benötige ich ein
SSL-Zertifikat?

SSL steht für "Secure Sockets Layer". Durch die Verwendung eines SSL-Zertifikates werden die Daten, die z.B. bei einem Aufruf einer Website zu Ihrem Computer übermittelt werden, verschlüsselt.

Sobald Sie auf Ihrer Website Informationen von Ihren Kunden erfassen, z.B. über ein Kontaktformular oder innerhalb eines Shopsystem, sind Sie laut DSGVO verpflichtet, diese Daten verschlüsselt zu übertragen.

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Werden Sie mit einem SSL-Zertifikat besser gefunden

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In unserem intuitiv bedienbaren Kundenbereich können Sie einfach per Klick das SSL-Zertifikat Ihrer Domain zuordnen. Die Domain ist sofort gesichert, Ihre Seiten sind unmittelbar per HTTPS-Protokoll erreichbar.
SSL einer Domain zuweisen Verbinden Sie ganz einfach eine Domain die Sie schützen möchten mit unserem SSL-Zertifikat.
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Maximale Sicherheit mit
einem SSL-Zertifikat

Ausführliche Erklärung zu SSL-Zertifikaten

Das Internet ermöglicht Einkäufe, Bankgeschäfte oder Behördengänge bequem von zu Hause aus. Doch es birgt zwei Gefahren: das Internet ist völlig anonym, und der Datenverkehr kann abgehört werden. Das jeweils für ein oder mehrere Jahr/e ausgestellte, verlängerbare qualifizierte SSL-Zertifikat schafft Abhilfe - es identifiziert den Geschäftspartner und verschlüsselt gleichzeitig die gesendeten Daten.
Was ist ein SSL-Zertifikat, wie funktioniert es - und wofür braucht man es?
Das Internet wächst stetig und mit ihm die beinahe grenzenlosen Möglichkeiten, die es bietet. Virtuelle Shops, Auktionshäuser, Spielcasinos und Geldinstitute sind inzwischen bereits Routine, Privatpersonen können ihre Steuererklärungen in digitaler Form abgeben (Unternehmen werden vom Gesetzgeber zunehmend dazu verpflichtet), das elektronische Handelsregister ist in der Umsetzung - die Zeiten, in denen das WorldWideWeb lediglich eine Art riesiges Nachschlagewerk für Informationen und eine rein militärische Kommunikationsplattform des Kalten Krieges war, sind längst vorbei. Stattdessen übernimmt es zusehends die Geschäfte des Alltags. Darunter auch solche delikater Natur.

Es gibt Bereiche, in denen Vertraulichkeit oberstes Gebot ist. Wer beispielsweise am Geldautomaten seine Bankgeschäfte tätigt, möchte nicht, dass ihm jemand über die Schulter schaut oder gar die Geheimnummer stibitzt. Niemand käme auf den Gedanken, seine Einkommensteuer am Schwarzen Brett des Finanzamts zu veröffentlichen. Wer irgendwo Bücher oder CDs erwirbt, möchte sichergehen, dass allein der Verkäufer das Entgelt bekommt - und niemand anders unrechtmäßig die bezahlten Euro abzweigt. Im realen Leben lässt sich das alles mit entsprechender Sorgfalt, gesundem Menschenverstand und angemessenem latenten Misstrauen einigermaßen problemlos bewerkstelligen.

Doch was ist mit dem digitalen, uferlosen, dazu noch vollkommen anonymen Internet? In Chaträumen nehmen die Personen wie selbstverständlich andere Identitäten an und erzählen fantastische Lebensgeschichten. Organisierte Betrüger locken ahnungslose Bankkunden auf täuschend echt gemachte, nur leider gefälschte Webseiten und versuchen so, an die PINs und TANs des Nutzers zu kommen, um mit ihnen sein Girokonto leer zu räumen. Drahtlose Netzwerke, sogenannte Wireless-LAN, offenbaren jedem, der einen eigenen Computer dazwischenhält, was gesendet wird - die Funksignale sind durchweg im Klartext, also unverschlüsselt, werden wie binäre Morsezeichen weithin hörbar wie eine Rundfunksendung öffentlich ausgestrahlt und laden zum Raub der Identität förmlich ein.
Muss das so sein?
Nein. Der erste Schritt zur Datensicherheit war 1994 die Einführung von „HyperText Transfer Protocol Secure“. Der Anwender erkennt es in der Adresszeile seines Browserfensters: dort steht vor der Domain bzw. dem eingegebenen Webseitennamen nicht mehr „http“, sondern „https“, je nach Hersteller meist kombiniert mit einem symbolischen Vorhängeschloss oder mit auffallender Farbe unterlegt. HTTPS funktioniert - weil die nötigen Protokolle in der Browsersoftware bereits werkseitig eingebaut sind - auf praktisch allen internetfähigen Computern und macht zweierlei: es verschlüsselt die zu übermittelnden Daten meist auf 128- oder 256-bit-Stufe, ohne zusätzliche Software auf dem Rechner zu benötigen, und prüft, ob der Partner tatsächlich derjenige ist, der er vorgibt zu sein. Diese „Authentifizierung“ erschwert Phishingattacken durch das Umlenken auf nachgebaute Webseiten natürlich ungemein.

Konsequenterweise wickeln gerade Geldinstitute den vollständigen Internetbankingverkehr rigoros über HTTPS-Server ab, Auktionshäuser zumindest die Anmeldung des Nutzers, während die Daten der Transaktionen zur Erhöhung der Rechengeschwindigkeit ohne codierte Zusatzmaßnahmen übermittelt werden. Andere Shops wiederum überlassen es dem Anwender, ob er sich verschlüsselt über HTTPS oder unverschlüsselt über HTTP einloggt.

Bei der Verbindung über HTTPS-Server kommt SSL ins Spiel. SSL steht für „Secure Sockets Layer“ und lässt sich leidlich mit „Sichere Verbindungsebene“ übersetzen. Vereinfacht dargestellt passiert Folgendes: über die bestehende Leitung schiebt sich zuerst eine zweite Verbindung namens „SSL Record Protocol“. Dieses reine Aufzeichnungsprotokoll sorgt für die Verschlüsselung zwischen beiden Computern und prüft, ob die Daten, die auf der einen Seite eingegeben werden, genau so auf der anderen Seite wieder herauskommen, indem es in regelmäßigen Abständen aus den gesendeten Daten Prüfziffern errechnet, dort anfügt und den Wert an beiden Enden der Verbindung abgleicht.

Bevor die ersten Daten ausgetauscht werden, übermittelt das „SSL Handshake Protocol“ (benannt nach dem Händeschütteln zur Begrüßung) die persönlichen Identifikationsdaten der Teilnehmer und handelt sowohl das Fragmentierungs- als auch das Verschlüsselungsverfahren aus, das während der Verbindung verwendet werden soll. Mit anderen Worten: beide Rechner einigen sich auf den Code und die einheitliche Größe der zu übermittelnden Datenpakete. Von nun an fließen durch symmetrische Algorithmen (sprich Sender und Empfänger benutzen ein und dieselbe Vorgehensweise zum Ver- und Entschlüsseln) codierte Informationshäppchen, die der empfangende Computer jeweils decodiert, zusammensetzt und für den Nutzer lesbar macht.

Beim „Handshake“ tritt das SSL-Zertifikat in Erscheinung. Es ist eine Art digitaler Personalausweis, der von einer Zertifizierungsstelle (englisch: Certificate Authority oder „CA“) ausgegeben wird und einen öffentlich zugänglichen Signaturprüfschlüssel einer bestimmten Person oder Organisation zuordnet. Diese Zuordnung wird von der Zertifizierungsstelle beglaubigt, indem sie das Zertifikat ihrerseits ebenfalls mit ihrer digitalen Unterschrift versieht. Mit anderen Worten: verwendet jemand im Internet einen gewissen Code, so lässt sich daraus anhand der Zusammensetzung eindeutig herleiten und bestätigen, wer er ist.

Da der Frage, ob eine solche Identifizierung ausreicht und ob eine digitale Unterschrift im Rechtsverkehr zur Bestätigung der Willenserklärung anzuerkennen ist, auch aus juristischer Sicht eine außerordentliche Bedeutung zukommt - schließlich soll das Internet keinen „Rechtsfreien Raum“ darstellen - regelt in der Bundesrepublik Deutschland das Signaturgesetz von 2001 gemeinsam mit der Signaturverordnung alle Fragen rund um SSL-Zertifikate und digitale Unterschriften.

Regulierungsbehörde und Oberste Zertifizierungsstelle ist die Bundesnetzagentur, die ihrerseits bereits weitere akkreditierte (also staatlich geprüfte und mit Gütezeichen versehene) Zertifizierungsstellen ernannt hat - hauptsächlich die Kammern von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, aber auch privatrechtliche Unternehmen wie die Deutsche Telekom, die Deutsche Post oder die DATEV erhielten eine Zulassung.

Wer sich als privater „Zertifizierungsdienstanbieter“ - so die korrekte Bezeichnung - auf dem Markt etablieren will, hat die Aufnahme seines Geschäftsbetriebs bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen, benötigt aber ansonsten keine weiterführenden Genehmigungen. Er muss jedoch nachweisen, dass er die erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzt, ebenfalls eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 250.000 Euro je Schadensfall.

Darüber hinaus ist in einem umfassenden Konzept zu dokumentieren, dass er die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, etwa gegen unbefugtes Eindringen in die Datenbänke oder gegen das Verfälschen der Zertifikate, eingeplant, getroffen und auch vollständig umgesetzt hat. Dazu zählen nicht nur die ergriffenen technischen, baulichen und organisatorischen Einrichtungen, sondern auch die eingesetzte Soft- und Hardware einschließlich der Unbedenklichkeitsbescheinigungen ihrer Hersteller, der Aufbau und Ablauf des Zertifizierungsverfahrens, Notfallpläne oder die Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter, beispielsweise durch die Einsichtnahme in deren Führungszeugnisse.

Ein solcher Anbieter darf elektronische Bescheinigungen ausstellen, welche die Identität einer natürlichen oder juristischen Person anhand eines eindeutig zugeordneten Signaturprüfschlüssels bestätigen.

Das „qualifizierte Zertifikat“ geht einen Schritt weiter - es ist im Geschäftsverkehr die höchste und allgemein anerkannte Form der Identifikation und gilt ausschließlich für natürliche Personen. Die Vorgehensweise ähnelt in gewisser Weise der notariellen Beglaubigung: wer ein solches Zertifikat ausstellt, muss den Antragsteller zuvor eindeutig identifizieren, beispielsweise durch die Vorlage von Personalausweis oder Reisepass, notfalls anhand seiner Geburtsurkunde. Dieses SSL-Zertifikat kann anstelle des Namens ein Pseudonym ausweisen, zusätzliche berufsbezogene oder persönliche Angaben enthalten und auf die Vertretungsmacht für dritte Personen hinweisen - solche Daten sind ebenfalls anhand geeigneter Unterlagen und Bescheinigungen nachzuweisen, vom Anbieter zu überprüfen und unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz.

Der Antragsteller ist schriftlich darüber zu belehren, dass die elektronische Signatur im Rechtsverkehr genau die gleichen Folgen hat, wie seine eigenhändige Unterschrift; dies gilt auch für umfassende Informationen zu den Themen Aufbewahrung und Anwendung der digitalen Signatur und das richtige Verhalten bei Verlust oder einem vermuteten Missbrauch zweckdienlicher Sicherheitsmaßnahmen bei Erzeugung und Prüfung einer Unterschrift mögliche Beschränkungen des qualifizierten Zertifikats nach Art und Umfang die Notwendigkeit der Neusignatur bei Zeitablauf das Vorhandensein freiwilliger Akkreditierungssysteme (siehe unten) Beschwerde- und Schlichtungsmöglichkeiten sowie das Verfahren und die Vorgehensweise zur Sperrung eines Zertifikats mit der Angabe einer Rufnummer.

Diese Belehrung hat der Antragsteller zu unterschreiben.
Danach erhält er einen Datenträger mit seiner digitalen Signatur ausgehändigt - der Empfang ist ebenfalls schriftlich zu dokumentieren.

Qualifizierte Zertifikate haben eine Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren - SSL-Zertifikate durchweg ein Jahr. Sie tragen eine eigene, fortlaufende Nummer, bestätigen die Zuordnung des Signaturprüfschlüssels zu der identifizierten Person, benennen den verwendeten Algorithmus, machen Angaben über die exakte Gültigkeitsdauer und über etwaige Beschränkungen seiner Verwendung sowie Namen und Niederlassungsstaat des Zertifizierungsdiensteanbieters. Wenn der Inhaber dies verlangt, ist das Zertifikat vom Anbieter nunmehr rund um die Uhr über das Internet abruf- und nachprüfbar zu halten - damit ist die gewünschte Identifikation und Verschlüsselung im WorldWideWeb erreicht.

Allerdings endet der Aufgabenbereich des Anbieters nicht mit der Zuverfügungstellung des Zertifikats. Er ist vielmehr verpflichtet, die Daten und die Unverfälschtheit der Zertifikate jederzeit nachprüfbar und unveränderbar zu dokumentieren. Dies gilt ebenfalls für seine Geschäftsprozesse: er muss ein Archiv führen, welches nicht nur grundlegende Dinge wie sein Sicherheitskonzept, die Führungszeugnisse seiner Mitarbeiter und die Vertragsvereinbarungen (AGBs) mit den Antragstellern enthält, sondern auch die wesentlichen Fakten der einzelnen Zertifikate. Dazu zählen: die Ablichtung des Identitätsnachweises, das Pseudonym, der Nachweis über die erfolgte Unterrichtung, die Übergabebestätigung für den Datenträger, sämtliche Einwilligungen und Bestätigungen, die sich auf die Zusatzangaben im qualifizierten Zertifikat beziehen, das ausgestellte Zertifikat mit seinen Informationen, die etwaige Sperrung oder Auskünfte, die im Rahmen des Datenschutzes an Behörden übermittelt wurden. Diese Angaben sind nach Ablauf eines Zertifikats weitere zwei Jahre aufzubewahren. Stellt der Anbieter seine Tätigkeit ein, hat er dafür zu sorgen, dass die Zertifikate von einem anderen Anbieter übernommen werden; ansonsten sind sie zu sperren.

Fragen und Antworten

Meine Frage ist nicht dabei
Woran erkenne ich SSL-geschützte Verbindungen?

Ob eine Webseite über ein SSL Zertifikat verfügt oder nicht, lässt sich sehr leicht erkennen. Und auch, welchen SSL-Status eine Seite hat, können Nutzer ganz einfach herausfinden. Folgende Zeichen weisen auf ein SSL-Zertifikat hin:

  • das bekannte Schloss-Symbol, dass oben oder unten im Browser angezeigt wird, wenn die Verbindung SSL-gesichert ist
  • "https" am Anfang der URL
  • Trustlogo auf der Seite - dies dürfen nur Inhaber eines SSL-Zertifikats nutzen

SSL-Zertifikate sind auf verschiedenen Wegen erhältlich. Einerseits gibt es das Zertifikat natürlich direkt beim Anbieter, also einer Zertifizierungsstelle. Einfacher und komfortabler ist in der Regel jedoch die Bestellung über den Webhosting-Anbieter. Bei checkdomain beispielsweise ist eine Bestellung direkt über die Webseite möglich - auch wenn Sie (noch) kein checkdomain-Kunde sind.

Unser Support hilft Ihnen bei allen Fragen zu den technischen Anforderungen und den benötigten Daten gerne weiter. Welche Unterlagen für die Authentifizierung gebraucht werden, hängt vom gewählten Zertifikat ab. Die Möglichkeiten reichen dabei von einer Bestätigung per E-Mail bis hin zur Vorlage des Handelsregisterauszugs oder der Gewerbeanmeldung.

Wichtig: Webseitenbetreiber sollten für einen professionellen Eindruck unbedingt darauf achten, dass ihr SSL-Zertifikat von einer bekannten Zertifizieurngsstelle wie Comodo stammt. Sogenannte "selfsigned certificates", die kostenlos angeboten werden, tragen wenig zum Vertrauen der Nutzer bei.

Das Zertifikat wird jeweils auf dem Server eingebaut, auf dem die mit dem Zertifikat verbundene Domain gehostet wird. Bestellt ein Kunde, der ein Webhosting-Paket bei checkdomain hat, ein SSL-Zertifikat, übernehmen wir die Installationen - Sie müssen sich um nicht mehr kümmern. Bei externen Zertifikaten - also Zertifikaten, die direkt bei einem Anbieter bestellt wurden - wenden Sie sich bitte im Vorfeld an Ihren Serveradministrator oder Webhoster.

Bei der Bestellung eines SSL-Zertifikates ist es wichtig, dass der Eintrag für eine Firma unbedingt mit dem Eintrag für den Domaininhaber bei dem zuständigen Domainregistrator für die jeweilige Domain übereinstimmt. Klarheit über die korrekten Angaben verschafft zum Beispiel eine Whois-Abfrage.

Je nach Zertifikat kann die Gültigkeit zwischen 90 Tagen und zwei Jahren betragen. Dabei gibt es immer die Option auf eine automatische Laufzeitverlängerung. Entscheidend für die Vertrauenswürdigkeit einer Seite ist, dass Ihr SSL-Zertifikat gültig ist. Bei abgelaufenen Zertifikaten bekommen die Nutzer einen entsprechenden Sicherheitshinweis - das kann potenzielle Kunden abschrecken.

Wir helfen dir gerne weiter

„Hallo, mein Name ist Matthias Franke. Zusammen mit meinem Team sorgen wir für einen zuverlässigen Service, der von unseren Kunden geschätzt und geliebt wird.“

Kostenlose Beratung vom Team +49 (0) 451 / 70 99 70
E-Mail schreiben support@checkdomain.de

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