Falls Ihr im März im Hinblick auf die neuen Top Level Domains (nTLD) nur Spanisch versteht, können wir Euch beruhigen: Geht uns genauso. Also fast - denn neben den vor allem für die Spanier interessanten Endungen .barcelona und .hoteles gehen in den kommenden Wochen natürlich noch ein paar andere TLDs an den Start, die nichts mit Spanien zu tun haben. Den Überblick über alle Neustarts und die sonstigen Entwicklungen in der Domainszene gibt's hier!
Die neuen TLDs im März: Auf die .bible wetten
Die Zahl der Neustarts ist diesen Monat nicht groß, aber dafür ausgesprochen bunt.
Die Starttermine im Überblick
Am 3. März startet
Am 7. März startet
Am 8. März startet
Am 10. März startet
Am 21. März startet
Von lässig bis streng: Die Registrierungsbedingungen für neue Domains
Je nachdem für welche Domainendung Ihr Euch interessiert, gilt es besondere Regelungen für die Registrierung zu beachten. Bei den meisten der neuen Top Level Domains sind die Vergabebedigungen zwar sehr liberal, es gibt aber auch eine ganze Reihe von Endungen, die genaue Vorgaben machen oder einem bestimmten Nutzerkreis vorbehalten sind. Möchtet Ihr mehr darüber wissen, empfehlen wir Euch auf unserer Webseite den Bereich "Domains" !
Die großen Pluspunkte der neuen Endungen:
- Sie sind aussagekräftig: Nutzer erkennen auf den ersten Blick, in welche Kategorie eine Seite fällt;
- Ihr könnt damit kurze, selbsterklärende und leicht zu merkenden Domainnamen schaffen;
- Es sind noch viele wirklich gute Domainnamen frei - im Gegensatz zu den stark nachgefragten etablierten Endungen.
Wenn Ihr bereits eine bestimmte Wunsch-Domain im Blick habt, kümmert Euch möglichst schnell um die Registrierung - denn auch bei den nTLDs gilt: first come, first served!
Domains registrieren mit checkdomain - einfach und schnell
Nehmt Euch drei bis fünf Minuten Zeit, geht auf unserer Webseite auf den Domaincheck und tippt Eure Wunschdomain ein:
- Eure Wunschdomain ist zu haben? Dann trennen Euch nur noch ein paar persönliche Angaben und Bestätigungsklicks von Eurer neuen Domain - alle weiteren Aufgaben übernimmt das Team vom checkdomain-Support.
- Eure Wunsch-Domain ist noch nicht in die allgemeine Registrierung gestartet? Dann nutzt die Möglichkeit einer kostenlosen und unverbindlichen Vorbestellung. Auch hier läuft der erste Schritt wieder über den Domaincheck. Ergibt dieser, dass die Domain noch reserviert werden kann, brauchen wir von Euch die nötigen Informationen, um die Vorbestellung aufnehmen zu können.
Wichtig zu wissen: Wir von checkdomain können Euch nicht garantieren, dass die Vorbestellung auch tatsächlich zu Eurer Wunsch-Domain führt. Zumindest seid Ihr aber mit drin im großen Topf und Ihr habt die Sicherheit, keine wichtigen Informationen zu verpassen - der checkdomain-Support hält Euch aber über alles, was Ihr wissen müsst, auf dem Laufenden.
Im .shopping-Fieber
Der E-Commerce boomt weltweit. Kein Wunder, dass im Kampf um die beiden neuen Endungen .shopping und .shop gleich mehrere hochkarätige Bewerber in den Ring stiegen. Die Endungen gelten - obwohl der Starttermin noch in den Sternen steht - zu den begehrtesten nTLDs, für die es bereits Millionen an Vorbestellungen gibt.
Jeweils neun Kandidaten wollten .shop beziehungsweise .shopping haben. Da zwischen den Bewerbern keine Einigung zustande kam, wurde von der ICANN eine private Auktion angesetzt: Den Zuschlag für .shopping bekam das Unternehmen Uniregistry Corp. für eine ungenannte Summe. Sieger im Wettbieten um die .shop-Domain, das über mehrere Runden lief, wurde die japanische GMO Registry, das die Rekordsumme von 41,5 Millionen US-Dollar gezahlt haben soll.
Ganz sicher kann sich das Unternehmen aus Tokio seines Erfolges aber noch nicht sein. Mittlerweile hat mit Commercial Connect LLC einer der Konkurrenten ein Eilverfahren angestrengt, mit dem ICANN gezwungen werden soll, den Verwaltervertrag nicht zu unterzeichnen. Die Begründung: Die Internetverwaltung habe bei der Vergabe mehrfach gegen ihre eigenen Statuten im Bewerberhandbuch, gegen nationales und gegen internationales Recht verstoßen. Dem Eilantrag werden keine großen Chancen eingeräumt, er verzögert aber dennoch den weiteren Prozess.
Zudem bleibt damit auch weiter unklar, was mit der Endung .shop passiert. Es könnte nämlich durchaus sein, dass Uniregistry die ersteigerte Endung an GMO weitergeben muss. Während sich GMO sowohl um .shopping wie um .shop beworben hat, wollte Uniregistry nur .shop. Um die Verwechslungsgefahr zu minimieren plant die ICANN mittlerweile jedoch, dass beide Einkaufs-Endungen an einen Verwalter gehen.
Wie und wann es weitergeht? Fortsetzung folgt garantiert - wir halten Euch auf dem Laufenden!